Nachlassspende
Abendstimmung Afrika | © Martin Aufmuth
Mit einer Nachlassspende Zukunft schenken
Für jeden von uns kommt einmal der Zeitpunkt, in dem die Gedanken über die eigene Nachlassplanung beginnen. Vielleicht gehören Sie auch zu den Menschen, die dabei nicht nur an ihre Angehörigen und Freunde denken. Gibt es für Sie ein Thema, das Sie anrührt und für das Sie sich engagieren? Ist für Sie die Hilfe für Menschen, die schlecht sehen und deshalb in ihrem Alltag eingeschränkt sind vielleicht bereits eine Herzensangelegenheit?
Ihr Interesse und Ihr Engagement zu Lebzeiten kann durch eine Zuwendung im Todesfall noch intensiviert werden. Durch eine Verfügung, den Übertrag einer Versicherung oder durch ein entsprechend formuliertes Vermächtnis in Ihrem Testament können Sie ganz individuelle Spuren hinterlassen und Ihr Herzensprojekt auch nach Ihrem Tod weiterfördern.
Als gemeinnützige Organisation ist der Verein der EinDollarBrille von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit. Das Vermögen, das Sie dem Verein der EinDollarBrille zuwenden, kommt also ohne Abzüge fehlsichtigen Menschen zugute.
Um die Arbeit des gemeinnützigen Vereins der EinDollarBrille zu unterstützen und Bleibendes zu schaffen, gibt es verschiedene Möglichkeiten
- Vermächtnis
Wenn ein bestimmter Teil Ihres Nachlasses wie z. B. Barvermögen, Wertpapiere oder bestimmte Sachwerte für die Arbeit des EinDollarBrille-Vereins eingesetzt werden soll, können Sie dies in Ihrem Testament festhalten. Ihre Erben sind dazu verpflichtet, dieses von Ihnen bestimmte Vermächtnis an den Verein der EinDollarBrille zu erfüllen.
- Lebensversicherung oder Privatrente
Der Verein der EinDollarBrille kann in Ihrer Versicherungspolice als Bezugsberechtigter Ihrer Lebens- oder Privatrentenversicherung eingetragen werden, falls Sie selbst die Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen können.
- Verfügung zu Gunsten Dritter
Bankkonten, Wertpapierdepots oder Sparbücher können mit einer Verfügung für den Todesfall zu Gunsten des Vereins der EinDollarBrille versehen werden. In diesem Falle fällt der Vermögenswert nicht in den Nachlass. Eine solche Verfügung kann jederzeit direkt mit dem jeweiligen Geldinstitut und ohne notarielle Beurkundung abgeschlossen werden.
Wir unterstützen und beraten Sie gerne persönlich. Bitte wenden Sie sich an Karin Eisgruber: [email protected].