Geldauflagen und Bußgeld
Mädchen aus Malawi | © Martin Aufmuth
Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeld
Als Richter oder Staatsanwalt können Sie die Arbeit der EinDollarBrille durch die Zuweisung von Geldauflagen und Bußgeldern unterstützen. Damit helfen Sie uns, die Zukunftschancen von Menschen zu verbessern, die ohne unser Projekt keinen Zugang zu einer augenoptischen Grundversorgung hätten.
Der EinDollarBrille e.V. ist als gemeinnützig anerkannt und bundesweit bei allen Oberlandesgerichten im Verzeichnis der gemeinnützigen Einrichtungen als Empfänger von Geldauflagen gelistet.
Verwendung des Geldes und Mitteilungspflicht
Die Geldauflagen werden ausschließlich für die in unserer Satzung vorgesehenen Zwecke verwendet. Weiterhin garantieren wir die zeitnahe Benachrichtigung über eingehende bzw. ausbleibende Zahlungen. Am Jahresanfang informieren wir die zuständigen Oberlandesgerichte und Generalstaatsanwaltschaften über die Höhe der Zuweisungen und Zahlungen von Geldauflagen des abgelaufenen Kalenderjahres.
Separate und transparente Kontoführung
Für die Verwendung von Geldauflagen haben wir ein separates Bußgeldkonto eingerichtet. Für die auf diesem Konto eingehenden Zahlungen wird keine Zuwendungsbestätigung ausgestellt.
EinDollarBrille e.V.
IBAN: DE33 7635 0000 0060 0819 80
BIC: BYLADEM1ERH, Stadt- und Kreissparkasse Erlangen Höchstadt Herzogenaurach
Informationsmaterial
Gerne senden wir Ihnen Geldauflagen-Überweisungsträger und Aufkleber mit unserer Anschrift und Kontoverbindung sowie – falls gewünscht – weitere Informationen über die Arbeit des EinDollarBrille e.V. zu.

Alwine Beck | © Martin Aufmuth
Für Ihre Fragen und Anliegen zum Thema Geldauflagen wenden Sie sich bitte an unsere Ansprechpartnerin Alwine Beck: [email protected]